Bevor du den Lehrvertrag unterschreibst, solltest du wissen, welche Rechte du während der Lehre hast und welche Pflichten der Lehrbetrieb eingeht. So kannst du abschätzen, ob dir der Lehrvertrag eine faire Lehrzeit garantiert. Diese Punkte sind wichtig:

  • Der Lehrbetrieb garantiert dir die Ausbildung im Lehrberuf.
  • Gegen Ende jedes Monats erhältst du einen Lohn.
  • Deine tägliche Arbeitszeit darf nicht mehr als 9 Stunden betragen. Ausnahmen für einige Lehrberufe sind jedoch möglich.
  • Du hast das Recht auf Pausen. Bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 5 Stunden und 30 Minuten muss diese mindestens 15 Minuten, bei mehr als 7 Stunden mindestens 30 Minuten dauern.
  • Ab und zu musst du Überbetriebliche Kurse (ÜKs) besuchen. Die damit verbundenen Kosten übernimmt der Lehrbetrieb.
  • Wenn du Schwierigkeiten in der Berufsfachschule hast, darfst du Stützkurse besuchen. Bis zu einem halben Arbeitstag pro Woche dürfen sie in die Arbeitszeit fallen.
  • Bis du 20 Jahre alt wirst, hast du Anspruch auf mindestens 5 Wochen Ferien pro Jahr.
  • Die Kündigungsfrist während der Probezeit beträgt 7 Tage, danach in der Regel 3 Monate. Nach der Probezeit kann der Lehrvertrag von dir oder dem Lehrbetrieb auch fristlos aufgelöst werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt – z. B. wenn du eine strafbare Handlung verübst. Auch kann der Lehrvertrag fristlos aufgelöst werden, wenn du dich mit dem Lehrbetrieb darüber einigst.
  • Der Lehrabschluss bewirkt automatisch das Ende des Lehrvertrags.

Damit du mit der Lehre beginnen kannst, ist nicht nur ein unterschriebener Lehrvertrag nötig. Was du sonst noch beachten solltest, erfährst du in dieser Checkliste.

Mehr Infos zu deinen Rechten in der Berufslehre findest du auf der Website Ratgeber Berufslehre des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds.

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